Zahnersatz: Ab 2027 sinken die Festzuschüsse der Krankenkassen

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es ab 1. Januar 2027 eine wichtige Änderung beim Zahnersatz: Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen werden abgesenkt. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Bundestag hat das Gesetz im Juli 2026 beschlossen.

Was ändert sich beim Zahnersatz?

Bislang übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung über den Festzuschuss grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft kann sich dieser Zuschuss nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent erhöhen.

Ab 2027 werden diese Zuschüsse jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert:

  • ohne Bonus: 50 statt 60 Prozent
  • Bonus nach 5 Jahren: 60 statt 70 Prozent
  • Bonus nach 10 Jahren: 65 statt 75 Prozent

Damit werden die Festzuschüsse wieder auf das Niveau vor Oktober 2020 zurückgeführt. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt ausdrücklich diese neuen Werte.

Wichtig ist dabei: Die Prozentangaben beziehen sich auf die Kosten der zahnmedizinischen Regelversorgung. Entscheidet sich ein Patient beispielsweise für eine höherwertige oder andere Versorgung, können zusätzliche Eigenkosten entstehen.

Was gilt bei bereits geplantem Zahnersatz?

Für Patientinnen und Patienten, bei denen Zahnersatz bereits geplant ist, ist die Übergangsregelung besonders wichtig. Für Festzuschüsse, die noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Entscheidend ist daher nicht allein der Beginn der Behandlung.

Wer bereits weiß, dass in absehbarer Zeit Zahnersatz notwendig wird, sollte die Behandlung deshalb frühzeitig mit seiner Zahnarztpraxis besprechen.

Härtefallregelung bleibt bestehen

Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung erhalten. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden die Kosten der Regelversorgung weiterhin vollständig übernommen.

Frühzeitig beraten lassen

Wer Zahnersatz benötigt oder bereits weiß, dass eine entsprechende Behandlung ansteht, sollte sich frühzeitig über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten informieren. Ein Heil- und Kostenplan schafft dabei Klarheit über die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Zuschüsse der Krankenkasse.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie zu den für Sie geeigneten Möglichkeiten des Zahnersatzes.

Stand: August 2026

Offizielle Quellen

Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Bundesgesundheitsministerium: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Deutscher Bundestag: Gesetzesunterlagen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Gemeinsamer Bundesausschuss: Festzuschuss-Richtlinie Zahnersatz